AGB

Allgemeine Geschäfts- und Vermietbedingungen der

SLT Technology Group GmbH & Co. KG und der

eingetragenen Marke „SLT-Rental“

I. Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Für sämtliche Mietverträge zwischen SLT und dem Mieter gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäfts- und Vermietbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, SLT stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
  2. Ergänzungen oder Abweichungen bedürfen der Schriftform. Die Vertragssprache ist deutsch.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

II. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

  1. SLT vermietet Baumaschinen, Baustelleninfrastruktur, Anhänger, Party- und Eventequipment. Alle Darstellungen auf www.slt-rental.de, in Social Media oder Printmedien sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Mietanfragen können über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch gestellt werden. SLT prüft die Verfügbarkeit und unterbreitet ein verbindliches Angebot unter Vorbehalt. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch SLT zustande. Die Textform (E-Mail) genügt.
  3. Für Online-Buchungen über den Webshop auf www.slt-rental.de gilt der Vertrag mit Versand der Buchungsbestätigung durch SLT als abgeschlossen.
  4. Alle Preise verstehen sich als Brutto-Endpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
  5. Nach Vertragsschluss ist SLT zur Bereitstellung und Vorhaltung der Mietartikel verpflichtet. Mit Beginn der Mietzeit entsteht der Anspruch auf Zahlung des vollständigen Mietzinses.
  6. SLT ist berechtigt, für bestimmte Mietartikel eine Kaution zu verlangen. Die Kautionshöhe wird im Angebot/Buchungsprozess ausgewiesen und ist vor Übergabe der Mietsache zu hinterlegen. Die Kaution wird unverzinst hinterlegt und innerhalb von 5 Werktagen nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Mietgegenstandes zurückgezahlt.Die Kaution wird nicht mit Mietforderungen verrechnet.
  7. Eine Vermietung oder Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte sowie deren Ausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland ist ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung von SLT untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für sämtliche hieraus entstehenden Schäden und Kosten.
  8. Eine Haftungsreduzierung und/oder Versicherung kann im Buchungsprozess optional vereinbart werden. Für bestimmte Mietanhänger besteht die Möglichkeit, eine entgeltliche Auslandshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Versicherungsbedingungen sind auf Anfrage erhältlich.
  9. Transportleistungen können gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden. Die Transportkosten sind spätestens mit Mietbeginn fällig. Mit Bezahlung gelten diese als vereinbart.
  10. Die Mietpreise basieren auf einer Tagesnutzungsdauer von 24 Stunden bzw. einer Wochennutzung von 168 Stunden. Für Maschinen mit Stundenzähler gelten 8 Betriebsstunden pro Tag bzw. 56 pro Woche. Jede Überschreitung wird mit 1/8 desTagespreises pro weiterer Stunde berechnet.
  11. Zusätzlich in Rechnung gestellt werden:
    • a) Gebühren, Bußgelder und Mautkosten, die während der Mietzeit anfallen,
    • b) eine Bearbeitungspauschale von 15,00 € je Vorgang für Bußgelder/Maut,
    • c) eine Bearbeitungspauschale von 40,00 € je Schadensfall,
    • d) Reinigungskosten ab 50,00 € netto, wenn die Rückgabevorgaben (siehe III.) nichterfüllt werden.
      Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten.
  12. Bei Zahlungsverzug gelten fürVerbraucher Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten, für Unternehmer von 9 Prozentpunkten über Basiszinssatz (§288 BGB). Weiterhin trägt der Mietersämtliche durch den Verzug entstehenden Kosten (Mahn-/Inkassokosten, Rechtsanwaltsgebühren).

III. Übergabe, Rückgabe und Zustand der Mietsache

  1. Die Übergabe erfolgt zum vereinbarten Mietbeginn am Geschäftssitz von SLT, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Ein Versand oder Anlieferung erfolgt nachindividueller Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt.
  2. Bei Übergabe hat der Mieter den Zustand, die Vollständigkeit und Funktion der Mietsache zu prüfen. Die Übernahme durch Unterzeichnung des Lieferscheins oder Übergabeprotokolls gilt als Anerkennung des ordnungsgemäßen Zustandes.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache samt Zubehör pfleglich und gemäß den geltenden Vorschriften zu behandeln. Schäden, Funktionsstörungen oder Verluste sind SLT unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Bei unterlassener oder verspäteter Anzeige haftet der Mieter für Folgeschäden.
  4. Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt, grundsätzlich am Geschäftssitz von SLT, in ordnungsgemäßem, vollständigem und gereinigtem Zustand zu erfolgen. Bei Rückholung durch SLT muss die Mietsache zu ebener Erde transportfähig bereitstehen.
  5. Rückgabevorgaben:
    • Anhänger: besenrein
    • Baumaschinen/Stromaggregate/Arbeitsbühnen: vollgetankt/geladen und frei von grobem Schmutz
    • Zelte: trocken, sortiert, gefaltet
    • Geräte mit Akku: vollgeladen
  6. Wird die Mietsache verspätet, unvollständig oder verschmutzt zurückgegeben, ist SLT berechtigt, den Mehraufwand (insbesondere Reinigung und zusätzliche Miete) in Rechnung zustellen.
  7. Die Rückgabe wird mit Abschlussprotokoll dokumentiert. Ohne Protokoll gilt die Rückgabe als nichterfolgt und die Mietsache bleibt im Verantwortungsbereich des Mieters.
  8. Rückgaben außerhalb der Geschäftszeiten sind nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich. Das Risikofür Verlust/Beschädigung bleibt bis tatsächlicher Rücknahme bei SLT beimMieter.

IV. Mietzeit, Mietende und verspätete Rückgabe

  1. Die Mietzeit sowie Abhol- und Rückgabezeiten ergeben sich aus dem Mietvertrag bzw. der Buchungsbestätigung.
  2. Jede angefangene Miet-/Betriebsstunde oder Miettag wird als voller Tag/Stunde berechnet.
  3. Bei verspäteter Rückgabeist SLT berechtigt, 50% des Bruttomietpreises je verspätetem Tag als Zuschlag zu berechnen. SLT behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor.

V. Haftung von SLT, Mängel, Rechte des Mieters

  1. SLT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet SLT nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Für Unternehmer/Körperschaften des öffentlichen Rechts ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit keine Kardinalpflicht verletzt wurde.
  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von SLT.
  4. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  5. Der Mieter hat Mängel derMietsache unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden nach Feststellung, schriftlich anzuzeigen. SLT ist berechtigt, den Mangel nach Wahl durch Reparatur oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Weitergehende Rechte (z.B.Minderung, Rücktritt) bestehen nur, wenn Nachbesserung/Ersatz endgültig fehlschlagen.

VI. Kündigung, Rücktritt und Stornierung

  1. Der Mieter kann vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber SLT kündigen (Sonderkündigungsrecht). Es gelten folgende Stornogebühren:
    • bis 20 Tage vor Mietbeginn: 30% desMietpreises
    • bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% desMietpreises
    • bis 3 Tage vor Mietbeginn: 70% desMietpreises
    • bis 48 Stunden vor Mietbeginn: 90% desMietpreises
    • bei späterer Stornierung: 100% desMietpreises
  2. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten; SLT kann einen höheren Schadennachweisen.
  3. Bei Buchung der kostenpflichtigen Option „Kostenfreie Stornierung“ ist eine Stornierung bis 72 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei möglich.

VII. Pflichten und Haftung des Mieters

  1. Der Mieter verpflichtet sich, alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften (insbesondere UVV, StVO, Führerscheinpflicht) einzuhalten und notwendige Erlaubnisse einzuholen. Für Verstöße haftet der Mieter vollumfänglich und stellt SLT von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
  2. Die Versicherung der Mietsache obliegt dem Mieter, sofern keine Versicherung über SLT abgeschlossen wurde. Für einige Mietartikel (z.B. Anhänger, Stromgeneratoren auf Anhängern) besteht eine Haftpflichtversicherung; die Versicherungsbedingungen können auf Wunsch eingesehen werden.
  3. Bei Unfällen, Verlust, Diebstahl oder Schäden hat der Mieter unverzüglich die Polizei sowie SLT zu verständigen und ein Schadensprotokoll vorzulegen. Ansprüche Dritter dürfen nicht anerkannt werden.
  4. Die Nutzung der Mietsache durch Dritte sowie Auslandsfahrten sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von SLT zulässig.
  5. Schlüssel, Zubehör odermitgelieferte Dokumente sind sorgfältig zu verwahren und bei Rückgabevollständig zu übergeben. Verlust wird dem Mieter voll berechnet.
  6. Personal- oder Maschinenmiete mit Bedienpersonal: Der Mieter haftet auch bei Personaleinsatzfür Verlust, Beschädigung und Wartezeiten, soweit diese nicht durch SLT verschuldet sind. Wartezeiten werden mit 139,00 € brutto/Stunde berechnet.

VIII. Aufbau, Service und Transport

  1. Bei Anmietung mit Service- oder Aufbaudienstleistungen ist der Mieter verpflichtet, einen geeigneten, freien und zugänglichen Aufbauort zur Verfügung zu stellen und alle erforderlichen Voraussetzungen für einen sicheren und schnellen Ablauf zu schaffen.
  2. Für Verzögerungen oderMehraufwand, die nicht durch SLT zu vertreten sind (z.B. fehlende Zugänglichkeit, Wartezeiten, zusätzliches Personal, Rückfragen), trägt derMieter die entstehenden Kosten.
  3. SLT ist nichtverpflichtet, den Aufbauort vor Vertragsbeginn auf Eignung zu überprüfen. Die Verantwortung hierfür obliegt dem Mieter.
  4. Reisekosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten von SLT-Mitarbeitern werden gesondert berechnet und sind vom Mieter zu tragen.

IX. Datenschutz, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ergänzend dieDatenschutzerklärung von SLT, abrufbar unter www.slt-rental.de/datenschutz.
  2. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  3. Gerichtsstand ist –soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von SLT in Krefeld. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  4. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Stand: Juni 2025